

Bei Bagatellschäden (Schadenhöhe geringer als ca. EUR 750,00) oder wenn keine Versicherung die Regulierung des Schadens übernimmt, ist es oftmals hilfreich eine Ermittlung der Reparaturkosten durchzuführen. Mit deren Hilfe kann das Angebot einer Reparaturwerkstatt mit einer neutralen Kostenschätzung verglichen werden.